UNESCO-Orte
Die UNESCO führt eine Welterbeliste. Sie umfasst das Weltkulturerbe, also Stätten, Denkmäler und Ensembles, sowie das Weltnaturerbe, also Naturstätten, Naturgebilde und geologische oder physiographische Erscheinungsformen. Das Kultur- und Naturerbe auf der Liste weist einen außergewöhnlichen universellen Wert auf, ist weltweit in dieser Form einzigartig und besitzt ein hohes Maß an Authentizität und Integrität. Als unschätzbare und unersetzliche Güter erfahren diese Orte durch die 1972 verabschiedete Welterbekonvention einen besonderen Schutz als erhaltenswertes Erbe der Menschheit.
Die ersten Welterbestätten wurden 1978 in die Liste aufgenommen, darunter etwa der Aachener Dom in Deutschland oder der Yellowstone-Park in den Vereinigten Staaten. Das Welterbekomitee entscheidet seitdem jährlich über Neuaufnahmen. In Deutschland beschließt die Kultusministerkonferenz, welcher vorab eingereichten Bewerbungen bei der UNESCO zu einer möglichen Nominierung vorgelegt werden.
Bekannte Welterbestätten in Deutschland sind etwa die Museumsinsel in Berlin, die Speicherstadt, das Kontorhausviertel und das Chilehaus in Hamburg oder der Kölner Dom. Bayern verzeichnet insgesamt elf Welterbestätten: das Augsburger Wassermanagement-System, die Würzburger Residenz und den Hofgarten, die Altstadt von Bamberg, die Altstadt von Regensburg mit Stadtamhof, das Markgräfliche Opernhaus in Bayreuth, die Wallfahrtskirche die Wies im Allgäu, Bad Kissingen (als Teil der bedeutenden Kurstädte Europas), die Bayerischen Königsschlösser Ludwigs II., die Grenzen des Römischen Reiches (Obergermanisch-Raetischer Limes und Donaulimes) sowie die Prähistorischen Pfahlbauten um die Alpen.
Es existieren auch gemischte Welterbestätten, die Weltkulturerbe und Weltnaturerbe vereinen. Beispiele hierfür sind etwa Machu Picchu in Peru, der Berg Athos in Griechenland oder das Gebirge Huang Shan in China.
Stätten können auch auf die Liste des gefährdeten Welterbes eingetragen werden, wenn ihr Weiterbestand oder ihre Geltung durch Gefahren bedroht werden. In seltenen Fällen kann der Titel auch gestrichen werden. Diese Streichungen geschahen etwa 2009 im Fall der Kulturlandschaft Dresdner Elbtal oder 2021 im Fall von Liverpool.
Diese Orte können noch in einfache und serielle Stätten unterteilt werden. Während einfache Stätten nur ein Objekt oder ein geschlossenes Gebiet umfassen, wie etwa der Hildesheimer Dom oder der Yellowstone-Nationalpark, können serielle Stätten mehrere Einzelobjekte sowie mehrere voneinander getrennte Gebiete beinhalten, wie etwa das Augsburger Wassermanagement-System.
Daneben kann man die Orte noch in nationale, transnationale und grenzüberschreitende Stätten aufteilen. Nationale Stätten befinden sich innerhalb der Grenzen eines einzelnen Staates. Transnationale Stätten sind serielle Stätten, deren einzelne Objekte oder Gebiete in mehr als einem Staat liegen wie etwa die Bedeutenden Kurstädte Europas. Grenzüberschreitende Stätten sind dagegen eher flächige Stätten, deren Gebiet sich über mehrere Staaten erstreckt, wie etwa die Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří.
Kulturelles Erbe - Deutsche UNESCO-Kommission
Immaterielles Kulturerbe umfasst alle kulturellen Ausdrucksformen, die das menschliche Wissen und Können hervorgebracht hat und das von Generation zu Generation weitergegeben wurde. Dabei kann es sich auch verändern, erweitern oder neu geschaffen werden. Immaterielles Kulturerbe kann demzufolge von unbeweglichen Gütern, wie Welterbestätten, oder beweglichen Gütern, wie etwa dem Weltdokumentenerbe, unterschieden werden. Es umfasst damit etwa Traditionen und Bräuche, darstellende Künste oder auch Wissen, Praktiken und Techniken. Das Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes der UNESCO trat 2006 in Kraft. Gemäß dieser Konvention werden zwei Listen unterschieden: In einer Repräsentativen Liste wird das weltweite Immaterielle Erbe dokumentiert, während die Liste des dringend erhaltensbedürftigen immateriellen Kulturerbes das besonders gefährdete Erbe hervorhebt. Daneben existiert auch noch ein Register guter Praxisbeispiele wie etwa die Handwerkstechniken und Gepflogenheiten der Dombauhütten in Europa.
Immaterielles Kulturerbe in Deutschland umfasst etwa die Flößerei, die Traditionelle Bewässerung, die Glasproduktion, das Hebammenwesen, die Falknerei, den Modern Dance, den Blaudruck, den Orgelbau und das Genossenschaftswesen. Zahlreiche Eintragungen waren transnationale Einreichungen. Auch das Augsburger Hohe Friedensfest ist Immaterielles Kulturerbe.
Immaterielles Kulturerbe - Deutsche UNESCO-Kommission
Immaterielles Kulturerbe in Augsburg | Das Augsburger Wassersystem
Das Weltdokumentenerbe besteht seit der Gründung des UNESCO-Programms „Memory of the World“ im Jahr 1992. Es soll das dokumentarische Erbe der Menschheit bewahren und dient dazu, den freien Zugang zu bedeutsamen Dokumenten zu sichern sowie Aufmerksamkeit für dessen Bedeutung zu schaffen. Die einzigartigen und weltweit bedeutsamen Dokumente werden etwa in Archiven, Bibliothek oder Museen aufbewahrt.
In Deutschland umfasst das Weltdokumentenerbe etwa die bronzezeitliche Himmelsscheibe von Nebra in Halle an der Saale, die antike Constitutio Antoniniana in Gießen, den mittelalterlichen Codex Manesse in Heidelberg oder Beethovens 9. Sinfonie in Berlin und Bonn.
Es gibt in Deutschland 17 Biosphärenreservate, etwa das Berchtesgadener Land, das Hamburgische Wattenmeer oder der Spreewald. Daneben existieren acht Geoparks, wie das Nördlinger Ries oder die Schwäbische Alb.
Ein Biosphärenreservat ist ein Gebiet, das zum Schutz und zur Erhaltung wertvoller Lebensräume eingerichtet wurde. Ein Geopark ist ein Gebiet mit geologisch besonders bedeutsamen Landschaften, Gesteinsformationen, Fossilienvorkommen oder anderen geowissenschaftlichen Besonderheiten.
Die UNESCO hat zudem sieben sogenannte „Creative Cities“ ernannt. Hierzu zählen Berlin als „Stadt des Designs“, Hannover und Mannheim als „Städte der Musik“, Heidelberg und Bremen als „Städte der Literatur“, Karlsruhe als „Stadt der Medienkunst“ sowie Potsdam als „Stadt des Films“. Dieses UNESCO-Programm hat die weltweite Vernetzung von Städten zum Ziel, um Strategien und Praxiserfahrungen im Bereich zeitgenössischer Kunst und Kultur auszutauschen. Mitglieder des Netzwerks sind Exzellenz-Zentren in einem der sieben Bereiche Film, Musik, Design, Gastronomie, Medienkunst, Handwerk oder Literatur.
Zudem gibt es noch vier sogenannte „Learning Cities“ in Deutschland – Gelsenkirchen, Hamburg, Bonn und Dresden. Diese stehen in engem Austausch mit den über 350 anderen „Learning Cities“ in über 80 Ländern weltweit. Durch die in diesem Netzwerk vertretene Vielfalt können sich die Städte über innovative Ideen austauschen, um die Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft besser meistern zu können.
Daneben gibt es allein in Deutschland noch über 300 UNESCO-Projektschulen, die sich für die Werte und Ziele der UNESCO einsetzen, sowie 17 UNESCO-Lehrstühle an deutschen Hochschulen und Universitäten, die sich in ihrer Lehre und Forschung den Arbeitsgebieten der UNESCO annähern. Dieses Netzwerk an Bildungseinrichtungen liefert wichtige Impulse, etwa im Bereich der nachhaltigen Entwicklung oder dem UNESCO-Ideal der „Kultur des Friedens“.