Das ist die UNESCO

Die UNESCO (englisch: United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization; deutsch: Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur) ist eine Internationale Organisation. Sie zählt zu den 17 rechtlich selbstständigen Sonderorganisationen der Vereinten Nationen. Sie hat ihren Sitz in Paris (Frankreich). Derzeit sind 194 Staaten und 12 assoziierte Mitglieder in der UNESCO vertreten. Die 193 Staaten der UNO sind mit Ausnahme von Liechtenstein allesamt UNESCO-Mitglieder, dazu die nicht in der UNO vertretenen Cookinseln, Niue und die Palästinensischen Autonomiegebiete. Außerdem zählt die UNESCO 9 assoziierte Mitglieder.

Zu den Aufgabengebieten der UNESCO gehört die Förderung von Erziehung, Wissenschaft und Kultur sowie Kommunikation und Information. Der Gründungsvertrag trat am 4. November 1946 nach der Ratifikation durch 20 Staaten in Kraft. Erster Generaldirektor war Julian Huxley.

Die Verfassung der UNESCO wurde am 16.11.1945, ein halbes Jahr nach dem Ende des 2. Weltkriegs, von 37 Staaten in London unterzeichnet. In der Präambel ist die Leitidee der UNESCO wie folgt formuliert:

"Since wars begin in the minds of men, it is in the minds of men that the defences of peace must be constructed."

Aus der Erfahrung des Zweiten Weltkrieges zogen die Gründerstaaten die Lehre:

„Ein ausschließlich auf politischen und wirtschaftlichen Abmachungen von Regierungen beruhender Friede kann die einmütige, dauernde und aufrichtige Zustimmung der Völker der Welt nicht finden. Friede muss – wenn er nicht scheitern soll – in der geistigen und moralischen Solidarität der Menschheit verankert werden.“

Die Welterbeliste der UNESCO

Die UNESCO verleiht den Titel „Welterbe“ (Weltkulturerbe und Weltnaturerbe) an Stätten, die aufgrund ihrer Einzigartigkeit, Authentizität und Integrität weltbedeutend sind. Die Stätten werden von den Staaten, in denen sie liegen, für den Titel vorgeschlagen. Grundlage für den Welterbe-Titel ist die Welterbekonvention. Sie wurde im Jahr 1972 von 190 Staaten und Gebieten ratifiziert.

Auf der ersten Welterbe-Liste aus dem Jahr 1978 war mit dem Aachener Dom auch eine deutsche Stätte vertreten. Aktuell (Stand 27.07.2024) umfasst die UNESCO-Liste des Welterbes 1.223 Denkmäler in 168 Ländern. 50 Stätten erstrecken sich über politische Staatsgrenzen hinweg auf mehrere Staaten. 952 Stätten gelten als Weltkulturerbe, 231 Stätten zählen zum Weltnaturerbe. 40 Stätten tragen das Attribut „Mixed“, sind also sowohl Kultur- wie auch Naturerbe.

UNESCO-Welterbe in Deutschland

Bundesweit sind derzeit 54 Welterbestätten ausgewiesen sowie 28 Beiträge zum Weltdokumentenerbe. Nur vier Staaten können weltweit mehr Welterbetitel als Deutschland aufweisen. Bei den grenzübergreifenden Welterbestätten liegt Deutschland sogar an der Spitze.
 
Wer in Deutschland den Welterbetitel anstrebt, muss sich mit einer Interessensbekundung an das jeweilige Kultusministerium seines Bundeslandes wenden. Die Deutsche Kultusministerkonferenz trägt die Vorschläge der einzelnen Bundesländer zu einer einheitlichen deutschen Vorschlagsliste, der Tentativliste, zusammen. Diese Liste wird dem UNESCO-Welterbekomitee zur Entscheidung vorgelegt.

Als Bindeglied Deutschlands zur UNESCO gilt die Deutsche UNESCO-Kommission. Sie berät den Staat in allen Fragen zur Mitgliedschaft in der UNESCO. Ihre Arbeitsschwerpunkte entsprechen den vier Programmbereichen der UNESCO: Bildung, Wissenschaft, Kultur sowie Kommunikation und Information.